Dauerfristverlängerung

Dauerfristverlängerung
Begriff des Umsatzsteuerrechts. Auf Antrag werden die Fristen für die Voranmeldungen ( Umsatzsteuervoranmeldung) und  Vorauszahlungen um einen Monat verlängert. Die Gewährung der Fristenverlängerung ist verbunden mit der Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§§ 46–48 UStDV). D. wird von vielen Unternehmen v.a. aus abrechnungstechnischen Gründen in Anspruch genommen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Umsatzsteuer-Voranmeldung — Umsatzsteuer Voranmeldungen müssen von Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um die bereits angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen. In der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf des Jahres werden die …   Deutsch Wikipedia

  • Umsatzsteuervoranmeldung — ⇡ Steuererklärung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nach amtlichem Muster über die der ⇡ Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände im ⇡ Voranmeldungszeitraum (grundsätzlich Kalendervierteljahr bzw. regelmäßig Kalendermonat, § 18 UStG). 1.… …   Lexikon der Economics

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