- Dauerfristverlängerung
- Begriff des Umsatzsteuerrechts. Auf Antrag werden die Fristen für die Voranmeldungen (⇡ Umsatzsteuervoranmeldung) und ⇡ Vorauszahlungen um einen Monat verlängert. Die Gewährung der Fristenverlängerung ist verbunden mit der Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§§ 46–48 UStDV). D. wird von vielen Unternehmen v.a. aus abrechnungstechnischen Gründen in Anspruch genommen.
Lexikon der Economics. 2013.